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   BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62   

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BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62 (https://dejure.org/1964,7333)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1964 - II C 45.62 (https://dejure.org/1964,7333)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1964 - II C 45.62 (https://dejure.org/1964,7333)
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist", wobei der Begriff "Amt" in diesem Zusammenhang nicht mit dem innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als "das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats bei seiner Beschäftigungsbehörde" zu verstehen ist (vgl. Urteile des Senats vom 30. Januar 1964 - BVerwG 2 C 45.62 - und vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 32.65 - , insoweit in Buchholz 232 § 42 Nr. 9 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

    Dementsprechend beruht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [RiA 1964 S. 190 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 256 S. 877]) dazu, an welchem "Amt" die Dienstunfähigkeit des Beamten zu messen ist, auf der Abwägung der schutzwürdigen Interessen des Beamten, nicht ohne Not vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden, und dem Interesse des Dienstherrn an einer reibungslosen Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben.

    Hieraus folgt gleichzeitig, daß es für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit nicht allein und entscheidend - jedenfalls nicht in allen Fällen - auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche ankommt, sondern vielmehr darauf, ob der Beamte auf Grund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 -).

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines

    Demnach kommt es darauf an, ob der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist", dienstunfähig ist (vgl. hierzu das Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 -, RiA 1964 S. 190 mit weiteren Hinweisen).

    Der Amtsarzt ist in diesem Verfahren an keine Weisungen des Dienstvorgesetzten gebunden (vgl. hierzu das bereits angeführte Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 -).

    Schließlich hat der Verwaltungsgerichtshof die medizinischfachliche Bewertung des Gesundheitszustandes des Klägers durch die Sachverständigen nicht ungeprüft übernommen, sondern sich deren übereinstimmende Schlußfolgerungen im Rahmen der eigenen revisionsgerichtlich nicht zu beanstandenden tatsächlichen Würdigung zu eigen gemacht (vgl. hierzu auch BVerwGE 6, 306 und 17, 342; sowie Urteile vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - und vom 18. Februar 1964 - BVerwG II C 58.62 -).

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Zweifel an der Objektivität, sind um so weniger begründet, als der Amtsarzt im vorliegenden Verfahren nicht an Weisungen seines Vorgesetzten gebunden ist (vgl. BVerwG Urteil vom 50. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [RiA 1964 S. 190]).
  • BVerwG, 14.08.1978 - 2 B 8.78

    Dienstunfähigkeit - Beamtenrecht

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Zurruhesetzung von Beamten und Soldaten wiederholt Stellung genommen (vgl. Urteile vom 30. Januar 1964 - BVerwG 2 C 45.62 - [RiA 1964, 190 = VerwRspr. Bd. 16 S. 877], vom 28. August 1964 - BVerwG 6 C 45.61 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 3], vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 - und vom 14. August 1974 - BVerwG 6 C 20.71 -).

    Die angeführten Urteile vom 10. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 87.72 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 11 = DÖV 1974, 172), vom 30. Januar 1964 - BVerwG 2 C 45.62 - (a.a.O.) und vom 21. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 46.63 - (Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 8) sowie der Beschluß vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - (Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 12) betreffen nicht die Auslegung des § 55 Abs. 2 SG, sondern § 8 a WPflG, § 42 BBG und Art. 59 BayBG.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 5.12

    Beamtin; gehobener Dienst; Bibliotheksamtmännin; Besoldungsgruppe A 11;

    Die entsprechende Feststellung hat die Dienstbehörde selbständig im Wege einer pflichtgemäßen Würdigung des Sachverhalts, zu der in der Regel die Inanspruchnahme (fach-) ärztlichen Sachverstands gehört, zu treffen (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1964 - 2 C 45.62 -, RiA 1964, S. 190; Urteil vom 17. Oktober 1966 - 6 C 56.63 -, ZBR 1967, S. 148; Urteil vom 28. Juni 1990 - 2 C 18.89 -, Buchholz 237.6, § 56 NdsLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Die auf Grund seiner besonderen Sachkunde getroffenen Feststellungen und die hieraus gezogenen tatsächlichen Folgerungen entheben das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, das Gutachten in vollen Umfange einer "Nachvollziehung" zuzuführen, es also auf seine logische und wissenschaftliche Begründung nach Kräften zu prüfen und gegebenenfalls auf Grund dieser Prüfung die getroffenen Feststellungen zu seinen eigenen zu machen (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 103.62 = BVerwGE 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]; Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 = RiA 1964 S. 190).
  • BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [RiA 1964 S. 190 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 256 S. 877] , vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 3 = DÖD 1965 S. 58] und vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 170.62 - [DÖD 1965 S. 78]) kommt es für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit darauf an, ob der Beamte für das konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist.

    Die Revision trägt zutreffend vor, daß es sich hierbei um einen Rechtsbegriff handelt und es nicht allein auf die medizinische Beurteilung bestehender Krankheiten und Gebrechen, sondern vielmehr entscheidend darauf ankommt, wie sich diese Mängel auf den Dienstbetrieb auswirken, ob also der Beamte auf Grund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 -).

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

    Schließlich hat das Oberverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Ausführungsvorschriften zu den §§ 71 bis 82 und den Abschnitten VI und XII des Landesbeamtengesetzes rechtsfehlerfrei ausgeführt, daß die Behörde sich im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens hielt, indem sie den Kläger in den Ruhestand versetzte und nicht auf einem anderen Dienstposten verwendete (vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [RiA 1964, 190]).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 32.65

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Feststellung einer

    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - das Urteil vom 28. November 1961 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, und zwar im wesentlichen mit der Begründung, daß das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Dr. G. auf das das Berufungsurteil gestützt sei, nicht ausreiche, um dem Gericht die Feststellung der Dienstunfähigkeit des Klägers im Rechtssinne zu ermöglichen.

    Sollte das Berufungsgericht dies gemeint haben, so hätte es den Kläger nicht für dienstunfähig im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 BBG erachten dürfen, es sei denn, daß dem Dienstherrn eine entsprechende Änderung der Geschäftsverteilung nicht zuzumuten war oder daß dem Amt eines Regierungsrats des technischen Dienstes beim Deutschen Patentamt - ähnlich wie z.B. dem Amt eines Regierungsrats in der allgemeinen und inneren Verwaltung - eine gewisse Vielseitigkeit immanent ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 -), so daß die Verwendbarkeit auf dem Dienstposten eines Prüfers die Annahme der dauernden Dienstunfähigkeit für das Amt nicht ausgeschlossen hätte.

  • BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 37.76

    Verkennung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen den Erfordernissen der

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64

    Verletzung der Aufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197

    Versetzung, Ruhestand, dauernde Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten,

  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden

  • VG Düsseldorf, 24.01.2003 - 10 L 4095/02

    Entlassung einer dienstunfähigen Briefzustellerin aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

  • BVerwG, 12.08.1969 - II B 11.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 87.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsfähigkeit eines Berufssoldaten

  • BVerwG, 27.03.1985 - 2 ER 201.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 56.66

    Begriff der dauernden Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht - Fürsorgepflicht des

  • BVerwG, 06.02.1980 - 2 B 95.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 25.63

    Berücksichtigung von Beeinträchtigungen im bisherigen Beruf bei der Bemessung des

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